Bauen mit dem Vermesser !?
Bauen mit dem Vermesser.pdf
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Schornsteinfeger
Den für Ihr Bauvorhaben zuständigen Schornsteinfeger finden sie hier.
Garagen kann man ohne Baugenehmigung errichten !?
Garagen und Carports dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden - das ist richtig.
Hier sollten Sie als Bauherr aufpassen, ob die Randbedingungen dafür erfüllt sind :
- Die Garage muß sich in das Umfeld einfügen. Das heißt, das an der Stelle, an der Sie Ihren Carport errichten möchten, auch schon Carports/Garagen auf den nachbarlichen Grundstücken stehen.
- Die Garage darf im Mittel nicht mehr als 3,00m hoch sein.
- Die Gesamtlänge der Garage an einer Grundstücksgrenze darf 9,00m nicht überschreiten. Die Gesamtlänge der von der Garage genutzten Grundstücksgrenzen darf maximal 15m sein. Aber Achtung : dies Maße gelten für die Summe aller Nebengebäude entlang den Grundstücksgrenzen. wenn also schon ein Schuppen o.ä. an der Grenze steht, ist diese Grenzlänge mit anzurechnen.
Wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist muß ein Bauantrag erstellt werden.
Formulare für Bauanträge
Formulare für Bauanträge -Sachsen-Anhalt- finden Sie hier.
Statistischer Erhebungsbogen
Der Statistische Erhebungsbogen gehört in jeden Bauantrag. Hier können Sie Ihn online erstellen, drucken und abspeichern.
Eine Frage der Energie...
Tipps zum Energiesparen finden Sie hier.